- Holzgewerbe
- (ohne Herstellung von Möbeln), Unterabschnitt des ⇡ Verarbeitenden Gewerbes in der ⇡ WZ 2003. Das H. umfasst sowohl Säge-, Hobel- und Imprägnierwerke sowie Sperrholz- und Holzspanplattenwerke als auch die Produktion von Gütern aus Holz wie Konstruktionsteile, Fertigbauteile, Verpackungsmittel und Lagerbehälter, sowie Kork-, Flecht- und Korbwaren. Die Herstellung von Möbeln gehört nicht zum Holzgewerbe, sondern zur ⇡ Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling.- Exportquote: 21,2 Prozent (2003).- Vgl. auch Tabelle „Holzgewerbe“.
Lexikon der Economics. 2013.